Die Stiftung kann nur Künstler unterstützen, die im Kanton Bern ihren Wohnsitz haben, im Kanton Bern geboren worden sind oder im Kanton Bern eine Kunstausbildung absolviert haben.
- Die Stiftung kann solchen Künstlern vor allem die Finanzierung von Ausbildungen und die Absolvierung von Schulen und Kursen im Bereich der Kunstmalerei im In- und Ausland ermöglichen. Sie kann solche Künstler auch für die Erlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit durch Förderung von eigenen Ausstellungen, des Ankaufs von Bildern durch die Stiftung oder Ähnliches unterstützen.
- Die Unterstützung solcher Künstler kann auch in der Sicherung des generellen Fortkommens und der Bestreitung des Lebensunterhalts bestehen.
- Der Stiftungsrat beurteilt die Professionalität der künstlerischen Arbeit des Gesuchstellers. Der Stiftungsrat berücksichtigt dabei die bisherige künstlerische Ausbildung und insbesondere das bisherige künstlerische Schaffen des Gesuchstellers. Weiter beurteilt der Stiftungsrat die künstlerischen Entwicklungsmöglichkeiten des Gesuchstellers und damit das künstlerische Potential des Gesuchstellers. Weiter beurteilt der Stiftungsrat, ob die angesuchte Unterstützungsleistungsleistung die geeignete Anschubhilfe für die Steigerung der künstlerischen Entwicklungsmöglichkeiten für die Erreichung einer wirtschaftlichen Selbständigkeit oder für die Überbrückung einer wirtschaftlichen Notlage darstellt.
- Der Stiftungsrat entscheidet nach freiem Ermessen, ob überhaupt eine Unterstützung gewährt wird und ob eine allfällige Unterstützung einmalig oder mehrmalig gewährt wird.
- Eine Unterstützung wird nur gewährt, wenn auf Grund der finanziellen Verhältnisse des Gesuchstellers die beantragten Kosten nicht vom Gesuchsteller selbst bezahlt werden können. Der Stiftungsrat berücksichtigt bei der Gesuchbeurteilung die gesamte finanzielle Situation des Gesuchstellers. Der Stiftungsrat berücksichtigt somit insbesondere allfällige Unterstützungspflichten, staatliche Leistungen wie Stipendien und Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen.
- Der Gesuchsteller hat die finanzielle Situation mit einem Gesuch an die Adresse der Stiftung zusammen mit den geeigneten Belegen (Budget, Steuererklärungen, Steuerveranlagungen, Buchhaltungen, Kontoauszüge etc.) und einer Zusammenstellung mit Kopien oder Fotos seiner bisherigen künstlerischen Werke darzulegen und die Notwendigkeit der Unterstützung aufzuzeigen und zu begründen.
- Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen freiwillig und nach dem freien Ermessen des Stiftungsrates. Ein Rechtsanspruch auf die Unterstützung besteht nicht.